Unser Ferienhaus in Holland steht zum Verkauf. Die Gemeindeverwaltung möchte, daß wir den Platz verlassen, weil sie sagt, daß wir uns dort illegal aufhalten. Eine kommunale Satzung von 1975 verbietet es in vielen Dörfern von Walcheren, hier eine „Tweede Woning“ zu unterhalten, einen zweiten Wohnsitz. Meine Geschwister und ich haben durch alle Instanzen geklagt, um die meinem Onkel zugestandene Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Er hatte das Haus vor 1975 gekauft und war von den Einschränkungen frei. Wir haben am Ende nichts erreichen können.
Nun machen wir zusammen mit den Kindern einen Abschiedsbesuch. Seit etwa 1980, als mein Vater das Haus von meinem Onkel übernahm, sind wir praktisch an jedem Ostern hier gewesen, meist auch in den Sommerferien und an vielen anderen Tagen des Jahrs. Die Kinder lernten hier Fahrradfahren, Schwimmen, Windsurfen und vieles mehr. Entsprechend groß ist bei ihnen die Nostalgie.
Bei mir bleibt eher ein enttäuschter Zorn. Das Gesetz von 1975 hat längst seinen Sinn erfüllt, die Ortskerne sind frei von Touristen, selbst im Januar ist unsere Straße voll mit geparkten Autos der Anlieger. Man könnte das Gesetz mit Ausnahmeregelungen versehen, statt dessen treibt man auch die letzten Fremden aus und verweist sie auf die Bungalowparks am Ortsrand. Dort wohnen die Meiers und Schulzes aus Recklinghausen. Und ich habe doch hier so schön Holländisch gelernt und wollte immer mit einer zweiten, niederländischen Identität am Ort leben.
Im ersten Gespräch mit der Kommunalverwaltung, das ich natürlich in Holländisch geführt habe, wurde deutlich, daß man die Ortssatzung „aus Prinzip“ nicht liberal auslegen will. Ich habe den Vorwurf geäußert, das sei Calvinismus. Vielleicht war das unklug. Aber es war richtig.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen